
Was ist Logopädie?
Logopädie ist medizinische Sprachheilkunde. Logopäde ist therapeutischer Heilberuf.
Logopädinnen diagnostizieren und therapieren auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Sie stellen fest, ob eine Sprach-, Sprech-, Stimm-, Atem- oder Schluckstörung vorliegt und behandeln diese.
Logopädinnen klären Patienten und Angehörige über eine vorliegende Störung auf und beraten sie über Therapiemöglichkeiten und gegebenenfalls weitere erforderliche Maßnahmen.
Logopädie beschäftigt sich auch mit der Prävention von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Atem- oder Schluckstörungen. Auch in diesem Fall beraten Logopädinnen umfassend über vorbeugende Maßnahmen.
Logopädie beschäftigt sich auch mit der Prävention von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Atem- oder Schluckstörungen. Auch in diesem Fall beraten Logopädinnen umfassend über vorbeugende Maßnahmen.
Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?
Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung.
Sie brauchen zunächst eine Logopädie-Heilmittelverordnung eines Arztes.
Da dieses Rezept nach zwei Wochen seine Gültigkeit verliert, vereinbaren Sie am besten zuerst einen Termin mit uns und holen dann die Verordnung ab.
Falls Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Wer stellt eine Verordnung für Logopädie aus?
Viele Ärzte können Logopädie verordnen:
Bei Kindern ist das in der Regel der Kinderarzt.
Bei Erwachsenen kann oft der Hausarzt eine Verordnung ausstellen.
Bei Problemen mit dem Gehör oder der Stimme stellen der HNO-Arzt oder der Phoniater ein Rezept aus.
Besteht eine Auffälligkeit beim Schlucken oder „Lispeln“ kann auch der Zahnarzt oder Kieferorthopäde ein Rezept ausstellen.
Im neurologischen Bereich ist der Neurologe für die Ausstellung einer logopädischen Verordnung zuständig.
Bei Problemen mit der Atemfunktion kann auch ein Pneumologe ein Rezept ausstellen.
Hat eine Störung psychische Ursachen, kann die logopädische Verordnung auch von einem Psychiater kommen.
Bei Kindern ist das in der Regel der Kinderarzt.
Bei Erwachsenen kann oft der Hausarzt eine Verordnung ausstellen.
Bei Problemen mit dem Gehör oder der Stimme stellen der HNO-Arzt oder der Phoniater ein Rezept aus.
Besteht eine Auffälligkeit beim Schlucken oder „Lispeln“ kann auch der Zahnarzt oder Kieferorthopäde ein Rezept ausstellen.
Im neurologischen Bereich ist der Neurologe für die Ausstellung einer logopädischen Verordnung zuständig.
Bei Problemen mit der Atemfunktion kann auch ein Pneumologe ein Rezept ausstellen.
Hat eine Störung psychische Ursachen, kann die logopädische Verordnung auch von einem Psychiater kommen.
Werden auch Hausbesuche gemacht?
Auf ärztliche Verordnung hin führen wir Hausbesuche durch.
Muss ich etwas selbst bezahlen?
Bei Kindern muss nicht zugezahlt werden.
Bei Erwachsenen müssen pro Rezept 10% plus 10 Euro zugezahlt werden. Dieses Geld wird von uns an die Krankenkassen weitergeleitet.
Bei Erwachsenen müssen pro Rezept 10% plus 10 Euro zugezahlt werden. Dieses Geld wird von uns an die Krankenkassen weitergeleitet.
Wie lange dauert eine logopädische Therapie?
Eine Therapiestunde dauert je nach Verordnung durch den Arzt meist 45 Minuten.
Gelegentlich werden auch 30 oder 60 Minuten verordnet.
Wie lange eine Therapie im Einzelfall dauert, lässt sich nicht pauschal sagen. In manchen Fällen ist eine Verordnung von 10 Stunden ausreichend, in manchen Störungsbildern sind bis zu 60 oder mehr Therapiestunden vorgesehen.
Wie lange eine Therapie im Einzelfall dauert, lässt sich nicht pauschal sagen. In manchen Fällen ist eine Verordnung von 10 Stunden ausreichend, in manchen Störungsbildern sind bis zu 60 oder mehr Therapiestunden vorgesehen.
Wie oft findet die Therapie statt?
In der Regel erhalten Sie einen festen Termin, der einmal wöchentlich stattfindet.
In manchen Fällen, z. B. bei einer akuten Stimmbandlähmung, kann es sinnvoll sein, zu Beginn der Therapie zwei und mehr Termine in der Woche einzuplanen, sofern dies zeitlich für Sie machbar ist.
Auch bei Kindern, die Auffälligkeiten in mehreren Bereichen zeigen, können zwei Termine pro Woche den Therapieerfolg beschleunigen.
Kinder unter vier Jahren sollten nach Möglichkeit immer zweimal pro Woche zur Therapie kommen.
Bei Kindern sind auch Therapiepausen sehr wichtig. So sollte nach einer Phase intensiver logopädischer Therapie eine ca. dreimonatige Pause eingelegt werden, in der das Kind Zeit hat, das Gelernte zu verarbeiten und im Alltag anzuwenden.
In manchen Fällen, z. B. bei einer akuten Stimmbandlähmung, kann es sinnvoll sein, zu Beginn der Therapie zwei und mehr Termine in der Woche einzuplanen, sofern dies zeitlich für Sie machbar ist.
Auch bei Kindern, die Auffälligkeiten in mehreren Bereichen zeigen, können zwei Termine pro Woche den Therapieerfolg beschleunigen.
Kinder unter vier Jahren sollten nach Möglichkeit immer zweimal pro Woche zur Therapie kommen.
Bei Kindern sind auch Therapiepausen sehr wichtig. So sollte nach einer Phase intensiver logopädischer Therapie eine ca. dreimonatige Pause eingelegt werden, in der das Kind Zeit hat, das Gelernte zu verarbeiten und im Alltag anzuwenden.
Termine vereinbaren
Damit wir uns optimal aut Sie vorbereiten können, vereinbaren Sie einen ersten Termin einfach telefonisch mit uns.
Alternativ können Sie uns auch gerne eine Nachricht über die Kontaktseite dieser Homepage schicken und wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.
In der Regel wird ein fester Termin vereinbart, der regelmäßig einmal pro Woche stattfindet. Bei kleinen Kindern bis ungefähr 4 Jahre ist es sinnvoll zwei Termine pro Woche einzuplanen, soweit dies zeitlich möglich ist. Dasselbe gilt für die Behandlung akuter Fälle wie Stimmbandlähmung oder beispielsweise Schluckstörung nach Schlaganfall.
Alternativ können Sie uns auch gerne eine Nachricht über die Kontaktseite dieser Homepage schicken und wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.
In der Regel wird ein fester Termin vereinbart, der regelmäßig einmal pro Woche stattfindet. Bei kleinen Kindern bis ungefähr 4 Jahre ist es sinnvoll zwei Termine pro Woche einzuplanen, soweit dies zeitlich möglich ist. Dasselbe gilt für die Behandlung akuter Fälle wie Stimmbandlähmung oder beispielsweise Schluckstörung nach Schlaganfall.
Was passiert wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Wir bitten Sie, Termine mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Wenn Sie uns nicht persönlich erreichen, sprechen Sie einfach auf unseren Anrufbeantworter.
Wir behalten uns vor, nicht abgesagte Termine privat in Rechnung zu stellen.
Nur eine regelmäßige Therapie ermöglicht einen Therapieerfolg. Sollten Sie über einen längeren Zeitraum nur gelegentlich Termine einhalten können, so kann es sinnvoll sein, die Therapie zu einem späteren Zeitpunkt fortzuführen.
Nur eine regelmäßige Therapie ermöglicht einen Therapieerfolg. Sollten Sie über einen längeren Zeitraum nur gelegentlich Termine einhalten können, so kann es sinnvoll sein, die Therapie zu einem späteren Zeitpunkt fortzuführen.
Welche Störungen werden in dieser Praxis behandelt?
Angebote für Erwachsene zur Therapie von:
Sprechstörungen z. B. nach Schlaganfall oder bei neurologischen Erkrankungen (Dysarthrie)
Schluckstörungen z. B. nach Schlaganfall oder bei neurologischen Erkrankungen (Dysphagie)
Stimmstörungen (Dysphonie)
Störungen der Atemfunktion
Gesichtslähmungen (Facialisparesen)
Stottern
Poltern / Verhaspeln
Myofunktionellen Störungen (Ungleichgewicht der Gesichtsmuskulatur)
Artikulationsstörungen
Näseln (Rhinophonie)
Angebote für Kinder und Jugendliche zur Therapie von:
Artikulationsstörungen (Dyslalie)
Phonologischen Störungen
Myofunktionelle Störungen (Ungleichgewicht der Gesichtsmuskulatur, „Lispeln“)
Sprachentwicklungsverzögerungen (Late Talker)
Sprachstörungen z. B. nach Schlaganfall oder Unfall (Aphasie)
Sprachentwicklungsstörungen (z. B. Probleme mit Satzbau, Wortschatz u. ä.)
Hörstörungen (z. B. Therapie bei Cochleaimplantat Versorgung)
AVWST (Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen)
Stottern
Poltern / Poltern
Näseln (Rhinophonie)
Mutismus (Störung der Kommunikation)
Stimmstörungen
Lese-/Rechtschreibstörungen
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie bei uns an der richtigen Stelle sind, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Sprechstörungen z. B. nach Schlaganfall oder bei neurologischen Erkrankungen (Dysarthrie)
Schluckstörungen z. B. nach Schlaganfall oder bei neurologischen Erkrankungen (Dysphagie)
Stimmstörungen (Dysphonie)
Störungen der Atemfunktion
Gesichtslähmungen (Facialisparesen)
Stottern
Poltern / Verhaspeln
Myofunktionellen Störungen (Ungleichgewicht der Gesichtsmuskulatur)
Artikulationsstörungen
Näseln (Rhinophonie)
Angebote für Kinder und Jugendliche zur Therapie von:
Artikulationsstörungen (Dyslalie)
Phonologischen Störungen
Myofunktionelle Störungen (Ungleichgewicht der Gesichtsmuskulatur, „Lispeln“)
Sprachentwicklungsverzögerungen (Late Talker)
Sprachstörungen z. B. nach Schlaganfall oder Unfall (Aphasie)
Sprachentwicklungsstörungen (z. B. Probleme mit Satzbau, Wortschatz u. ä.)
Hörstörungen (z. B. Therapie bei Cochleaimplantat Versorgung)
AVWST (Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen)
Stottern
Poltern / Poltern
Näseln (Rhinophonie)
Mutismus (Störung der Kommunikation)
Stimmstörungen
Lese-/Rechtschreibstörungen
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie bei uns an der richtigen Stelle sind, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Gibt es Wartezeiten für Termine?
Es kann vorkommen, dass alle Therapieplätze belegt sind und somit für neu beginnende Therapien eine Wartezeit besteht.
Ob dies der Fall ist, erfahren Sie bei uns telefonisch.
Ob dies der Fall ist, erfahren Sie bei uns telefonisch.
Wie sieht die Kostenübernahme bei Privatversicherten aus?
Bei Privatversicherten übernehmen die Versicherer die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Deshalb muss vor Beginn der Behandlung ein Kostenvoranschlag besprochen werden. Sie sollten bereits im Vorfeld Informationen über die Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung einholen.
Ist die Praxis behindertengerecht?
Unsere Praxis befindet sich im Erdgeschoss. Eine kleine Stufe vor der Eingangstür ist über eine mobile Rampe problemlos befahrbar. (Bitte bei der Anmeldung Bescheid geben, damit wir sicherstellen können, dass die Rampe rechtzeitig bereitsteht.)
Die Toiletten sind leider zu schmal, um behindertengerecht eingerichtet werden zu können.
Die Toiletten sind leider zu schmal, um behindertengerecht eingerichtet werden zu können.
